Weitere Entscheidung unten: BFH, 03.07.1959

Rechtsprechung
   BFH, 03.07.1959 - III 305/57 U   

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https://dejure.org/1959,3026
BFH, 03.07.1959 - III 305/57 U (https://dejure.org/1959,3026)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1959 - III 305/57 U (https://dejure.org/1959,3026)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1959 - III 305/57 U (https://dejure.org/1959,3026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde wegen eines unzulässigen Beschwerdegegenstands

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BStBl III 1959, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 29.11.1962 - III 177/60 U

    Zurechnung des Gesamtwerts für Grund und Boden zu Gunsten des Erbbauberechtigten

    Vielmehr sei in einigen Entscheidungen (vgl. Entscheidung des Reichsfinanzhofs III 35/42 vom 31. März 1942, RStBl 1942 S. 500, und Entscheidung des Bundesfinanzhofs III 305/57 U vom 3. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 344, Slg. Bd. 69 S. 213) geradezu auf das wirtschaftliche Eigentum abgestellt worden.

    In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Falle III 305/57 U vom 3. Juli 1959 a.a.O. war überhaupt kein Erbbaurecht bestellt worden.

  • FG München, 10.08.2005 - 7 K 591/03

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; keine wirtschaftliche Zurechnung noch

    Vor diesem Hintergrund befasste sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei Erbbaurechten insbesondere mit der Frage, wem - dem Grundstückseigentümer oder dem Erbbauberechtigten - Grund und Boden einerseits bzw. die erbbaurechtlich darauf errichteten Gebäuden andererseits "gehörten" bzw. "zuzurechnen" waren (vgl. RFH-Urteil in RStBl 1942, 500; BFH-Urteil in BFHE 76, 551, BStBl III 1963, 202; vgl. auch BFH-Urteil vom 3. Juli 1959 III 305/57 U, BFHE 69, 213, BStBl 1959 111, 344, zum "Träger-Siedler-Vertrag").
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Rechtsprechung
   BFH, 03.07.1959 - VI 320/57 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1472
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 215
  • DB 1959, 934
  • BStBl III 1959, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.11.1959 - IV 197/58 U

    Einnahmen eines Knappschaftsarztes, der eine eigene Praxis neben seiner

    Der Senat tritt der Entscheidung des VI. Senats VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 (Slg. Bd. 69 S. 215) bei, wonach die Einnahmen eines Knappschaftsarztes, der eine eigene Praxis neben seiner Knappschaftstätigkeit unterhält, Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit sind.

    Mit dem gleichen Rechtsproblem hat sich die Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 (Slg. Bd. 69 S. 215) befaßt.

    In der Sache VI 320/57 U ist der Bundesminister der Finanzen dem mit Stellungnahme vom 13. Februar 1959 gefolgt, wenn er auch nicht ausdrücklich dem Verfahren gemäß § 287 Ziff. 2 AO beigetreten ist.

    Der Senat kommt daher ebenso wie der VI. Senat in der Sache VI 320/57 U (a.a.O.) zu dem Ergebnis, daß grundsätzlich Knappschaftsärzte, die neben dieser Tätigkeit eine freie Praxis ausüben, was bei dem Bf. unstreitig der Fall ist, mit ihren Einnahmen aus der Knappschaftspraxis nicht der Lohnsteuer unterliegen, sondern durch Veranlagung zu erfassen sind, d.h. also, daß sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

  • BFH, 13.12.1962 - V 270/60 U

    Einordnung der Tätigkeit eines Musterungs-Vertragsarztes als unselbständige

    Das gilt für die Nebentätigkeit eines Arztes, der eine eigene Praxis ausübt, in besonderem Maße (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 320/57 U vom 3. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 344, Slg. Bd. 69 S. 215; IV 197/58 U vom 19. November 1959, BStBl 1960 III S. 88, Slg. Bd. 70 S. 236).

    Wenn das Finanzamt den Stpfl. hinsichtlich der Frage der Selbständigkeit mit den Knappschaftsärzten vergleicht, die der Bundesfinanzhof als selbständig beurteilt (vgl. die oben angeführten Urteile VI 320/57 U und IV 197/58 U), so übersieht es, daß gerade die wichtigsten Beweisanzeichen, die zu dieser Beurteilung führten (Einrichtung der Knappschaftsarztpraxis auf eigene Kosten, Selbstbeschaffung des zu ihrer Führung erforderlichen Materials, Einstellung und Entlohnung der Hilfskräfte, Stellung eines Vertreters bei Urlaub und Erkrankung, Tragung des vollen Risikos der knappschaftsärztlichen Tätigkeit, Weisungs- und Entscheidungsfreiheit der Knappschaftsärzte usw.), im Streitfalle fehlen.

  • BFH, 20.06.1969 - III R 64/66

    Pensionsansprüche - Renten - Unselbständige Tätigkeit - Arbeitnehmer

    Das sei einkommensteuerrechtlich in den BFH-Urteilen VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 BFH 69, 215, BStBl III 1959, 344) und IV 197/58 U vom 19. November 1959 (BFH 70, 236, BStBl III 1960, 88) anerkannt worden.
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